Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Was das Arbeitszeitgesetz von Arbeitgebern verlangt — und wie TimeClock 365 alle Vorgaben erfüllt.

Kernregelungen des ArbZG

  • § 3 ArbZG — Höchstarbeitszeit: max. 8 h täglich, im Ausnahmefall 10 h, mit Ausgleich
  • § 4 ArbZG — Pausen: 30 min bei mehr als 6 h, 45 min bei mehr als 9 h Arbeitszeit
  • § 5 ArbZG — Ruhezeit: mindestens 11 h zwischen zwei Arbeitstagen
  • § 6 ArbZG — Nachtarbeit: besondere Schutzvorschriften
  • § 9 ArbZG — Sonn- und Feiertagsruhe
  • § 16 Abs. 2 ArbZG — Aufzeichnungspflicht: Arbeitgeber muss die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeit aufzeichnen und mindestens 2 Jahre aufbewahren

Erweiterte Pflicht durch BAG-Urteil 2022

Über die ausdrückliche Aufzeichnungspflicht für Mehrarbeit nach § 16 Abs. 2 ArbZG hinaus hat das BAG-Urteil 1 ABR 22/21 klargestellt: Arbeitgeber müssen die gesamte Arbeitszeit aller Arbeitnehmer systematisch erfassen — abgeleitet aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG.

Was TimeClock 365 ArbZG-konform abdeckt

  • Höchstarbeitszeit-Warnung — System warnt automatisch, wenn die 8h/10h überschritten werden
  • Pausen-Erinnerung — automatischer Abzug der gesetzlichen Pause oder Erinnerung an den Mitarbeiter
  • Ruhezeit-Überwachung — Hinweis bei zu kurzer Ruhe zwischen Schichten
  • Nachtarbeit-Tracking — Zuschlagsberechnung gemäß Tarif
  • Sonn-/Feiertagserkennung — automatisch nach Bundesland (mit Berücksichtigung der unterschiedlichen Feiertage in Bayern, NRW etc.)
  • 2-Jahres-Archiv — gemäß § 16 Abs. 2 ArbZG, exportierbar in DATEV

Sanktionen bei Verstößen

  • § 22 ArbZG — Bußgeld bis 30.000 €
  • § 23 ArbZG — bei beharrlicher Pflichtverletzung sogar Strafbarkeit (Freiheitsstrafe bis 1 Jahr)

ArbZG-Konformität in einem Klick

TimeClock 365 ist ArbZG-konform vorkonfiguriert — Höchstzeit, Pausen, Ruhezeit, Feiertage.

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